Die Zahnarztpraxis ist eine oft unbekannte Welt, in der man insbesondere als Kind und Jugendlicher Patient, viele Fragen und nur wenige Antworten hat. Doch das muss nicht sein. Heute beantworten wir daher oft gestellte Fragen an uns.

Regulär ab dem ersten Zahn. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, sobald Fragen aufkommen, gerne auch vor dem ersten Zahn.

Halbjährliche Kontrolluntersuchungen sind nicht nur wichtig zur Zahnkontrolle, sondern auch zum entspannten Eingewöhnen an den Zahnarztbesuch.

Sobald der erste Zahn durchgebrochen ist, sollte es losgehen.

Der erste Zahn, der etwa im 6. Monat die Schleimhaut durchbricht, ist meistens der Unterkiefer-Schneidezahn. Die hintersten Milchbackenzähne fallen erst mit 10 bis 12 Jahren aus.

Um das 6. Lebensjahr kommt der erste Backenzahn hinter den Milchzähnen, dann werden die Milchschneidezähne locker und die bleibenden Schneidezähne erscheinen.

Nein , Fluoride sind natürlich vorkommende, lebenswichtige Spurenelemente (Fluor-Verbindungen), die nachweislich vor Karies schützen.

Sie sollten schnellstmöglich einen Zahnarzt aufsuchen, auch wenn es nicht so schlimm aussieht. Ein vollständig verloren gegangener Milchzahn darf nicht wieder eingesetzt werden.

Ein bleibender Zahn kann wieder eingesetzt und die Zahnfragmente können wieder angeklebt werden.

Falls Sie keinen Dentosafe (Zahnrettungsbox) besitzen, legen sie den Zahn oder das Fragment in kühler Milch ein und kommen damit direkt zu uns.

Ja, denn kariöse Milchzähne stecken im Laufe der Zeit auch die neuen Zähne an.

Verborgene Karies, die unsichtbar in den Zahnzwischenräumen beginnt, ist besonders tückisch. Nur mit einem Röntgenbild kann man sie rechtzeitig entdecken, bevor größerer Schaden entsteht.

Lachgas hat eine beruhigende Wirkung und vermindert Schmerzen. Dadurch erhöht sich die Akzep­tanz der im Rah­men einer Behand­lung not­wen­digen Maß­nahmen.

Vollnarkose ist bei kooperationsunwilligen Kindern, die extreme Angst vor einer Zahnbehandlung haben, sowie bei längeren Behandlungen sinnvoll.

Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da der richtige Behandlungszeitpunkt stark von der Behandlungsaufgabe abhängt. Die sog. Frühbehandlungen beginnen frühestens im 4. Lebensjahr. Es gibt viele Zahn- und Kieferfehlstellungen, die bereits mit ca. 7 Jahren behandelt werden sollten.

Gerne informieren wir Sie in einem Beratungsgespräch über den optimalen Zeitpunkt für Ihr Kind.

Solange gesunde Zähne und genügend Knochenstruktur vorhanden sind, gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersgrenze. Auch mit 76 Jahren kann eine Behandlung sinnvoll sein. Gerne beraten wir Sie über Ihre individuellen Bedürfnisse.

In den ersten 3-7 Tagen nach dem Eingliedern des Gerätes kann es zu Missempfindungen kommen, die in fast jedem Fall danach völlig abklingen. Die Stärke dieser Missempfindung variiert sehr stark je nach individueller allgemeiner Empfindlichkeit. Die moderne Kieferorthopädie hat hier in den letzten Jahren durch biologischeren Einsatz der Kräfte und spezieller Materialien einen enormen Fortschritt im Sinne einer Schmerzminderung erzielt, so dass heute etwa die Hälfte der Patienten gar keine Schmerzen mehr empfinden.

Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn) und für Erwachsene nur, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.

Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2), sowie Zusatzleistungen wie z.B. Bracketumfeldversiegelung, ästhetische Brackets. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen gerne die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

Die kieferorthopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet. 20 % der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung vorerst selber tragen.
Nach abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Ja, es gibt unsichtbare bzw. fast unsichtbare Zahnspangen!

Es gibt festsitzende Zahnspangen, die auf der Innenfläche der Zähne (auf der Seite zur Zunge hin) angebracht sind und deshalb von Außenstehenden beim Sprechen und Essen nicht gesehen werden können. Diese Art der Behandlung wird Lingualtechnik genannt und stellt an den Behandler wesentlich höhere technische, apparative und zeitliche Anforderungen. Die Behandlung ist daher kostspieliger und auch nicht für jeden Patienten geeignet. Informieren Sie sich gerne bei uns, ob diese Art der Behandlung für Sie in Frage kommt.

Eine andere fast unsichtbare Behandlungsmöglichkeit ist die sog. Invisalign-Methode. Das aus Amerika stammende System arbeitet ganz ohne Brackets, und zwar mit einem Satz herausnehmbarer durchsichtiger und individuell hergestellter Kunststoffschienen. Ca. alle 10-14 Tage erneuert der Patient die Schiene bis die Zahnbögen ausgerichtet sind. Diese elegante fast unsichtbare Behandlungsmethode ist allerdings nicht für jede Behandlungsaufgabe geeignet. Der Kieferorthopäde kann im Beratungsgespräch prüfen, ob dieses Verfahren für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.